AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Abschluss der Gehaltsverhandlungen für Gutsangestellte

11.05.2022

 

Zwischen dem Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, Burgenland und Wien, dem Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Steiermark, dem Arbeitgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Kärntens und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, einerseits und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung/Genuss andererseits wurde eine Erhöhung der Bezüge ab 1. Mai 2022 vereinbart. Die kollektivvertraglichen Gehälter sowie die Praktikanten- und Lehrlingsentschädigungen werden ab 1. Mai 2022 um 3,45% erhöht. Die sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersätze werden ab 1. Mai 2022 um 2,8% erhöht, wobei die Geltungsdauer am 30. April 2023 endet.

 

Modernisiert wurden die Regelungen zur Lehrlingsausbildung. Die bisher vorgesehenen Sätze zur Lehrlingsentschädigung der Fischereipraktikanten (-lehrlinge) gelten nunmehr für sämtliche Lehrlinge, die dem Kollektivvertrag für Gutsangestellte unterliegen, daher insbesondere auch für Lehrlinge in der Kanzlei. Für Jagdlehrlinge besteht allerdings weiterhin aufgrund der Notwendigkeit einer schulischen Vorbildung eine gesonderte Regelung zum Lehrlingseinkommen. Die Regelungen für Praktikanten und Ferialangestellte bleiben unverändert aufrecht. Zudem wurden Anpassungen im Kollektivvertrag Anpassungen an das Landarbeitsgesetz 2021 vorgenommen, die jedoch zu keinen inhaltlichen Änderungen führen.

 

Die aktualisierte Lohntabelle finden Sie hier à