SALZBURGER LANDARBEITSORDNUNG 1995
Auszug aus der Salzburger Landarbeitsordnung 1995
Das Arbeitsrecht für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft im Bundesland Salzburg ist in der Salzburger Landarbeitsordnung geregelt.
Diese enthält die wichtigsten Bestimmungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigung sowie umfangreiche Schutzbestimmungen speziell für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich.
! ACHTUNG !
Für Angestellte sowie familieneigene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer finden nur bestimmte Regelungen aus der Landarbeitsordnung Anwendung.
Dasselbe gilt für Bedienstete in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
Keine Anwendung findet die Salzburger Landarbeitsordnung auf Bedienstete, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben des Bundes beschäftigt sind.
Hier die Salzburger Landarbeitsordnung in der gültigen Fassung!