LEISTUNGEN
LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte sowie zur Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum gewährt die Kammer Beihilfen und Darlehen aus Landes- und Kammermitteln gemäß den vom Vorstand in Kraft gesetzten Richtlinien und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen:
· In den letzten 36 Monaten durch mindestens 24 Monate, bzw. in den letzten 12 Monaten durchgehend LAK-Zugehörigkeit (mit Umlagepflicht).
· LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung
· Vollständig ausgefülltes Ansuchen mit den entsprechenden Beilagen
Zusätzliche Bedingungen zur Darlehensgewährung
· Der Bewerber muss die Verpflichtung übernehmen, im Falle der Bewilligung und Auszahlung des Darlehens, zumindest während des Rückzahlungszeitraumes, hauptberuflich als Dienstnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätig zu sein. Ein vorzeitiges Ausscheiden wegen Pensionierung, aus Gesundheitsgründen bzw. Aufgabe der Berufstätigkeit wegen Kindererziehung ist davon ausgenommen.
· Für Darlehen bis einschließlich € 2.500,-- kann als Besicherung ein Blankowechsel samt Wechselerklärung der Landarbeiterkammer vorgelegt werden, wobei jedoch die Mithaftung von Familienangehörigen (Ehegatte/in) vorzusehen ist.
Ab einer Darlehenssumme von über € 2.500,-- ist der Landarbeiterkammer eine Bankgarantie eines Geldinstitutes für die Laufzeit des Darlehens in der Höhe des jeweiligen Darlehensbetrages im Original vorzulegen.
! WICHTIG !
Die Landarbeiterkammer für Salzburg gewährt zu jedem Darlehen, für das eine Bankgarantie erforderlich ist, einen einmaligen, nicht rückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 4% der Darlehenssumme!
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an unseren Kammersekretär und Förderungsreferenten Herbert Unterkofler.