AKTUELLE RECHTSINFORMATIONEN
RECHT VERSTÄNDLICH AUF DEN PUNKT GEBRACHT
Saisonkontingentsverordnung 2023
Mit der Saisonkontingentsverordnung 2023 wurde auch in diesem Jahr die Höchstzahl an Nicht-EU-Saisonarbeitskräften und Erntehelfer/Helferinnen festgesetzt.
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Das neue Grundverkehrsgesetz
Ab März 2023 gilt in Salzburg ein neues Grundverkehrsgesetz, dieses sieht deutlich strengere Auflagen für die Übertragung von Grünlandflächen vor.
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Das Ende der kalten Progression
Ein seit unzähligen Jahren von jeder Regierung stark diskutiertes Thema scheint nun endgültig beendet worden zu sein. Mit der Abschaffung der kalten Progression soll den heimischen Arbeitnehmern mehr vom Bruttolohn übrigbleiben.
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Gesetzliche Impfpflicht im Arbeitsrecht
Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht gegen das Corona-Virus stellt sich auch eine Hand voll Arbeitsrechtlicher Fragen, hier finden Sie die wichtigsten Fakten auf einen Blick.
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Langzeit-Kurzarbeits-Bonus
ArbeitnehmerInnen die während der Pandemie besonders lange von Kurzarbeit betroffen waren können in diesem Frühjahr einen Bonus in Höhe von € 500 beantragen.
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Rechtliche Neuerungen 2022
Der Jahreswechsel bedeutet immer auch ein breites Spektrum an neuen und novellierten Gesetzen und Verordnungen. Die wichtigsten für ArbeitnehmerInnen sind im nachfolgenden Artikel übersichtlich zusammengefasst.
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Kollektivvertragsverhandlungen 2022
Für die Vertreter der Salzburger Landarbeiterkammer bedeutet die Zeit des Jahreswechsels auch immer KV-Verhandlungszeit. So konnten auch in diesem Jahr wieder Lohnerhöhungen für die DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden.
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Gefährliches Halbwissen im Arbeitsrecht
Mit zahlreichen Missverständnissen und unpräzisen Informationen ist man im Berufsalltag des Öfteren konfrontiert. In diesem Artikel werden die gängigsten Irrtümer des Arbeitsrechts behandelt und ein kurzer Einblick in die wichtigsten vorherrschenden Rechtsvorschriften gegeben.
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Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Dienstaustritt
ArbeitnehmerInnen steht bei vorzeitigem Dienstaustritt, auch ohne wichtigen Grund, Urlaubsersatzleistung für noch nicht konsumierten Resturlaub zu. Dies entschied zuletzt der EuGH.
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Steuerbefreiung für Corona-Prämien bis EUR 3.000
Bonus Zahlungen für Mitarbeiter bleiben auch im Jahr 2021 bis zu einem Betrag von EUR 3.000 steuerfrei. Die Österreichischen Landarbeiterkammern begrüßen den Beschluss der Bundesregierung, denn auch in der Land- und Forstwirtschaft wird schon seit Jahren mit Bonuszahlungen und Prämien gearbeitet.
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