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LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Wichtiges zum Pensionsantritt

 

15.06.2023

 

Die hohe Inflation ist auch für Pensionisten ein bedeutender Faktor für die Höhe ihrer Pension. Dabei kann der Zeitpunkt des Pensionsantritts entscheidenden Einfluss auf die Pensionshöhe haben.

 

Eigentlich geht es nur um zwei Zahlen: Den Anpassungsfaktor und die Aufwertungszahl. Der Anpassungsfaktor regelt die jährliche Anhebung der Pensionen mit 1. Jänner. Er orientiert sich an der Steigerung der Verbraucherpreise im Jahresintervall bis zum Juli des vergangenen Kalenderjahres. Wer später als am 1. Jänner eine Pension antritt, bei dem reduziert sich dieser Anpassungsfaktor beim nächsten Jahreswechsel um 10 % pro Monat des späteren Antritts. ABER: Die Aliquotierungsregel wurde für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt! Das bedeutet: Wann immer im Jahr 2023 eine Pension angetreten wird, kann mit einer Pensionsanpassung zum 1.1.2024 von ca. 10 Prozent gerechnet werden. Die Aufwertungszahl hingegen sorgt dafür, dass unsere Ersparnisse am Pensionskonto - die sogenannte Gesamtgutschrift - nicht an Wert verlieren. Diese wachsen nicht bloß mit der Inflation, sondern im Ausmaß der Steigerung der gesamten Beiträge in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dh, dass unser Pensionskonto am Wirtschaftswachstum partizipiert. Die Aufwertungszahlen sind mittelfristig betrachtet somit höher als der Anpassungsfaktor. Der Haken daran: Die Aufwertungszahl leitet sich von aufwendigen Erhebungen und Berechnungen ab, die eine gewisse Zeit benötigen. Konkret: Die Aufwertungszahl für den 1.1.2024 wird bestimmt durch das Verhältnis aller Pensionsbeiträge im Jahr 2022 zu denen im Jahr 2021. Sie hängt somit wesentlich von den Lohnrunden im Herbst und Winter 2021/22 ab, die auf die Inflation im Jahr 2021 reagiert haben. Da betrug die Jahresinflation gerade einmal 2,8 %. Verglichen mit der derzeitigen Inflationsrate ein fast lächerlicher Wert. Schon 2023 stand eine Aufwertungszahl von immerhin 3,1 % einer Jahresinflation von deutlich höheren 8,6 % gegenüber. 

Die gute Nachricht für alle, die den Pensionsantritt noch etwas weiter vor sich haben: Das gleicht sich innerhalb von spätestens drei Jahren aus - vorausgesetzt, die Inflation steigt nicht immer weiter. Davon haben aber jene nichts mehr, die heuer in Pension gehen. Die können von der künftigen „Super-Aufwertung“ nicht mehr profitieren. Was bis zum Pensionsstichtag nicht mehr aufgeholt wurde, bekommt man nicht mehr zurück. Ab dem Pensionsantritt erfolgt die Wertsicherung der Pension nur noch durch den Anpassungsfaktor. Auch der hinkt der aktuellen Inflation nach, jedoch nur etwa ein Jahr. Heuer betrug er 5,8 %. Nach derzeitigem Stand muss von einem Pensionsantritt in den ersten Monaten des Jahres 2024 abgeraten werden. Nach derzeitigem Stand bekäme beispielsweise jeder Pensionist mit Stichtag 1.12.2023 nach einem Monat (ab Jänner 2024) eine Pensionserhöhung von voraussichtlich gut 10 Prozent, der Pensionist mit Stichtag 1.1.2024 hingegen lediglich eine um 3 bis 3,5 % aufgewertete Gesamtkontogutschrift als Pensionsbasis - also alles in allem gut 6 % weniger Pension ein Leben lang, als wenn er ein Monat früher gegangen wäre. Ob der Gesetzgeber auch hinsichtlich der verzögerten Wertsicherung des Pensionskontos durch die Aufwertungszahl reagieren wird und eine besondere Regelung für Zeiten der „Turbo-Inflation“ findet, ist ungewiss.

 

Daher: Dass ein Pensionsantritt zu Jahresbeginn 2024 einen deutlichen Pensionsverlust nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht zu befürchten, wenn auch keinesfalls gewiss. Dass hingegen umgekehrt ein Pensionsantritt gegen Jahresende 2023 besondere Nachteile gegenüber einem Antritt Anfang 2024 mit sich bringen wird, erscheint äußerst unwahrscheinlich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer regionalen Landarbeiterkammer in Verbindung zu setzen, um sich über Ihren Pensionsantritt mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen beraten zu lassen.