LEISTUNGEN
DARLEHEN FÜR WOHNRAUMSCHAFFUNG
Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von kammerzugehörigen DienstnehmerInnen durch den Neu-, Zu- und Umbau, den Ankauf und der baulichen Verbesserung (Sanierung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden Darlehen gewährt.
Die Baudarlehen sind unverzinslich und betragen:
Für Neubauten bzw. Kauf (Errichtung oder Kauf einer eigenen abgeschlossenen Wohnung) gilt:
80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 27.000 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 180 Monate);
Für alle sonstigen Wohnraumverbesserungen gilt:
80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 22.500 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 150 Monate).
Der Beginn der Rückzahlung hat grundsätzlich im Folgemonat nach der Auszahlung zu erfolgen, auf Antrag kann jedoch ein bis zu 6-monatiger tilgungsfreier Zeitraum ab Auszahlung vereinbart werden. Über die Vergabe der Baudarlehen entscheidet der Bauförderungsausschuss der Landarbeiterkammer für Salzburg.
Bei Auszahlung eines Darlehens von mehr als € 2.500 erhält der Darlehenserwerber einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 4% der Darlehenssumme.
Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.