LEISTUNGEN

DARLEHEN FÜR WOHNRAUMSCHAFFUNG

 

Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von kammerzugehörigen DienstnehmerInnen durch den Neu-, Zu- und Umbau, den Ankauf und der baulichen Verbesserung (Sanierung) von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden Darlehen gewährt.

 

Die Baudarlehen sind unverzinslich und betragen:

 

Für Neubauten bzw. Kauf (Errichtung oder Kauf einer eigenen abgeschlossenen Wohnung) gilt:

80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 27.000 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 180 Monate);

 

Für alle sonstigen Wohnraumverbesserungen gilt:

80% der restlichen Finanzierungskosten, höchstens € 22.500 mit einer mtl. Rückzahlungsrate von € 150 (Laufzeit bis zu 150 Monate).

 

Der Beginn der Rückzahlung hat grundsätzlich im Folgemonat nach der Auszahlung zu erfolgen, auf Antrag kann jedoch ein bis zu 6-monatiger tilgungsfreier Zeitraum ab Auszahlung vereinbart werden. Über die Vergabe der Baudarlehen entscheidet der Bauförderungsausschuss der Landarbeiterkammer für Salzburg.

 

 

Bei Auszahlung eines Darlehens von mehr als € 2.500 erhält der Darlehenserwerber einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 4% der Darlehenssumme.

 

Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.