LEISTUNGEN

SONDERSANIERUNGSDARLEHEN

 

Für Sanierungsmaßnahmen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden an land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer unverzinsliche Darlehen gewährt. Die Sanierungsmaßnahmen dürfen nur von hierzu befugten Unternehmen durchgeführt werden. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Kosten der Sanierungsmaßnahme(n) den Betrag von € 3.000 erreichen.

 

Von der Sanierung sind ausgeschlossen:

Sanierungsmaßnahmen für die andere öffentliche Förderungen (z.B. andere Landesförderungen,

insbesondere nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz) in Anspruch genommen werden;

Zweitwohnungen bzw. nicht ganzjährig genutzte Eigenheime und Wohnungen;

Eigenheime und Wohnungen die noch keine 5 Jahre als Hauptwohnsitz durch den Antragsteller genutzt werden.

 

Als Sanierungsmaßnahmen im Sinne dieser Sonderrichtlinie kommen nur umweltrelevante Sanierungen in Betracht.

 

Diese sind insbesondere:

die Instandsetzung und Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden und Dächern;

die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von alternativen Energiequellen;

die Erneuerung von Heizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen, die älter als 10 Jahre sind;

(nachträgliche) Isolierung der untersten (Keller) - und obersten (Dachboden) Geschossdecke;

Fenstertausch.

 

 

Die Darlehen sind unverzinslich und betragen:

Mindestens: € 3.000

Höchstens:   € 8.000

 

Die Laufzeit des Darlehens bemisst sich an der Darlehenssumme bei einer monatlichen Rückzahlung von € 100 (maximal 80 Monate).

 

 

Dem Antrag ist insbesondere beizulegen:

Nachweis über die bauliche Fertigstellung des Eigenheimes bzw. der Wohnung.

ein aktueller Grundbuchsauszug;

Kostenvoranschlag;

Meldezettel des Antragstellers;

 

Vor Auszahlung des bewilligten Darlehensbetrages sind die Rechnungen des für die getätigte Sanierungsmaßnahmen befugten Unternehmers samt Einzahlungsbeleg im Original der Landarbeiterkammer für Salzburg bei sonstigem Ausschluss binnen 3 Monaten vorzulegen. Wenn die Sanierungsmaßnahme durch ein ungestütztes Bankdarlehen (vor-) finanziert wurde, sind zusätzlich der entsprechende Darlehensvertrag sowie ein aktueller Darlehenskontoauszug vorzulegen. Die tatsächliche Höhe des Sanierungsdarlehens richtet sich nach den vorgelegten Rechnungen samt Einzahlungsbeleg, abgerundet auf volle € 100 Beträge. Das Darlehen ist jedoch mit höchstens € 8.000 begrenzt, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Reine Materialrechnungen werden nicht anerkannt.

 

Für die Vergabe gelten die allgemeinen Bedingungen für die Darlehensgewährung der Landarbeiterkammer Salzburg.