LEISTUNGEN
SONDERSANIERUNGSDARLEHEN
Als Sanierungsmaßnahmen kommen nur umweltrelevante Sanierungen und Verbesserungen in Betracht.
Die tatsächliche Höhe des Sanierungsdarlehens richtet sich nach der (den) vorgelegten Rechnungen samt Einzahlungsbeleg, ist jedoch mit einmalig höchstens EUR 6.000 begrenzt, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre durchgeführt werden.