DAS LANDARBEITSGESETZ 2021

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Das Arbeitsrecht für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft im Bundesland Salzburg ist in mit 1. Juli 2021 im Landarbeitsgesetz bundesweit geregelt.

 

Diese enthält die wichtigsten Bestimmungen zu Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigung sowie umfangreiche Schutzbestimmungen speziell für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

 

! ACHTUNG !

 

Für Angestellte sowie familieneigene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer finden nur bestimmte Regelungen aus der dem LAG 2021.

Dasselbe gilt für Bedienstete in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.

 

 

Hier die das Landarbeitsgesetz 2021 in der gültigen Fassung.