AKTUELLES
LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Das Landarbeitsgesetz 2021 - Wegweiser für eine erfolgreiche Zukunft
01.07.2021
Der 1. Juli 2021 bezeichnet den Tag des Inkrafttretens des neuen Landarbeitsgesetzes (LAG), welches zum einen nicht nur neun unterschiedliche Landarbeitsordnungen vereinheitlicht, sondern es dabei auch bewerkstelligt alle ArbeitnehmerInnenrechte beizubehalten sowie nachhaltige neue Arbeitsplätze zu generieren.
Die bisherige Rechtsordnung sah eine Grundsatzregelung im
Landarbeitsgesetz sowie neun Landarbeitsordnungen in den Bundesländern vor.
Zahlreiche Novellierungen dieses Gesetzes in den vergangenen Jahren, veraltete
Begrifflichkeiten sowie die Aufsplittung der Landarbeitsordnungen auf die
einzelnen Bundesländer resultierten in einem nicht mehr zeitgemäßen und
unübersichtlichen Rechtsdschungel. Durch die Vereinheitlichung der Gesetzgebung
auf Bundesebene welche nun alle Arbeitsbereiche des land- und
forstwirtschaftlichen Sektors umfasst, wurde eine Rechtsquelle geschaffen, die
wesentlich übersichtlicher und anwenderfreundlicher als die bisher geltende
Rechtslage ist. Zusätzlich dazu wurde dem LAG ein neuer Abschnitt für land- und
forstwirtschaftliche Arbeitgeberzusammenschlüsse beigefügt. Jener ermöglicht es
mehr Vollzeitarbeitsplätze anzubieten, indem sich Betriebe, welche alleine
keine Beschäftigungsmöglichkeit mit Vollzeitauslastung anbieten konnten
zusammenzuschließen um somit attraktive Vollbeschäftigungs-Arbeitsplätze
anbieten zu können. Dies folgt der angestrebten Zielsetzung der nachhaltigen
Stärkung des ländlichen Raums.
Diese umfassende Kodifikation für das Arbeitsrecht eines gesamten Wirtschaftszweiges birgt aber nicht die Gefahr, dass bisher bestehende ArbeitnehmerInnenrechte verloren gingen. Durch zahlreiche Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und Expertenberatung ist es gelungen diese Rechte weiterhin abzusichern und sie nicht auf den kleinsten gemeinsamen landesrechtlichen Nenner zu reduzieren. Auch die Vollziehung der neuen Norm verweilt wie bisher schon üblich in der Hand der Länder. Abschließend lässt sich somit sagen, dass sich inhaltlich für die einzelnen ArbeitnehmerInnen wenig geändert hat, die Möglichkeit auf neue Arbeitsplätze eingeführt wurde und eine unübersichtliche verschachtelte Materie nun logisch nachvollziehbar und österreichweit einheitlich anwenderfreundlich aufgebaut wurde.