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LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG
Servicepauschalen können zurückgefordert werden
01.02.2024
Wer kennt die jährlich fällige Servicepauschale, die bei einer Vielzahl von Handy und Internettarifen eingehoben wird nicht? Um die 30€ werden einem vom Großteil der heimischen IT-Anbieter pro Jahr in Rechnung gestellt. Der OGH hat nun in den Urteilen 4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p festgestellt, dass die Verrechnung von Servicepauschalen ohne wirtschaftlich gesondert werthaltige Leistung nicht gerechtfertigt ist. Anbieter müssen daher ausdrücklich die gesonderte Zustimmung von Verbrauchern einholen zur Verrechnung einer Servicepauschale einholen (sogenanntes „Opt-In“ z.B. durch Anhaken). Da dies kein Anbieter in der Vergangenheit gemacht hat können die bisher bezahlten Pauschalen rückwirkend bis zum Jahr 2011 auch für bereits beendete Verträge inkl. Zinsen zurückgefordert werden.
Als Kunde kann man seinen Anbieter direkt kontaktieren und zur Rückzahlung auffordern. Ein Musterschreiben finden sie unter www.servicepauschale.at
Oder hier zum Download