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Die kalte Progression

 

15.09.2022

 

Ein jahrzehntelanges Thema für so gut wie jede Regierung Österreichs scheint nun endgültig beendet worden zu sein. Mit dem Beschluss des Ministerrates am Mittwoch dem 14. September, in dem man sich auf ein weitgehendes Ende der kalten Progression geeinigt hat, benötigt das neue Gesetz nur noch die Mehrheit im Parlament um ab 01.01.2023 für eine geringere Einkommenssteuerlast zu sorgen. Mit Jahresbeginn werden die Steuerstufen und die Steuerfreigrenze der Inflation angepasst und jährlich um zwei Drittel der Vorjahresinflationsrateerhöht. Insbesondere im Jahr 2022 mit einer Rekordinflation, wird sich das bei vielen bemerkbar machen, da von einer adäquaten Lohnerhöhung aller ArbeitnehmerInnengehälter in den kommenden Kollektivvertragsverhandlungen ausgegangen werden muss. Die Abschaffung der kalten Progression sorgt nun dafür, dass davon netto auch wirklich mehr übrigbleibt. Insgesamt geht die Bundesregierung im Jahr 2023 von einer Steuererleichterung in der Höhe von 1.8 Mrd. Euro aus, wovon zwei Drittel automatisch durch die Anpassung entstehen, weitere 600 Mio. Euro werden von der Regierung mit Beschluss bis 15. September 2023 zweckgebunden verteilt, hier steht eine umfassendere Steuererleichterung für niedrigere Einkommen im Raum.

 

Wie viel mehr einem durch das Ende der kalten Progression im Börserl bleibt zeigt der Finanzrechner