Energiekostenausgleich für alle Haushalte

27.04.2022

 

Die stark gestiegenen Energiekosten als Folge des Kriegs in der Ukraine waren in den letzten Wochen omnipräsentes Thema in allen Nachrichten. Die Bundesregierung hat auf die Teuerung reagiert und ein Abfederungspaket in Höhe von knapp 1,7 Milliarden Euro beschlossen. So wurde zu Jahresbeginn bereits der Ökostromförderbetrag und die Ökostrompauschale ausgesetzt, wodurch im Schnitt mit einer Ersparnis in Höhe von € 90-100 pro Haushalt und Jahr zu rechnen ist. Weiters erfolgte eine Verdopplung des Teuerungsausgleichs für besonders vulnerable Gruppen (Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfebezieher sowie Mobilitätsstipendiaten) von € 150 auf € 300.

Mit Ende April werden nun auch an knapp vier Millionen Haushalte Gutscheine in Höhe von € 150 versendet, die von der nächsten Strom-Jahresabrechnung abgezogen werden. Berechtigt diesen Gutschein einzulösen sind alle Haushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich, die eine Stromrechnung bezahlen und deren Einkommen die (zweifache, bei Mehrpersonenhaushalten) Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG nicht übersteigt. Eingelöst werden kann die Gutschrift entweder per Post oder über ein am Gutschein angegebenes Onlineportal, bei Fragen findet sich auch die Nummer einer Servicehotline auf dem Gutschein. Sollten sie ihre Jahresabrechnung bereits bekommen haben, wird die Gutschrift auf die nächstjährige Abrechnung angewendet. Bei Nebenwohnsitzen kann der Gutschein nicht eingelöst werden.

 

Auch die Landarbeiterkammer Salzburg ist sich der steigenden Energiekosten bewusst und hat dafür im Rahmen der Darlehensnovelle 2022 ein neues zinsfreies Darlehen zur Errichtung erneuerbarer Energieträger geschaffen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier à