AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Kollektivvertragsverhandlungen 2024

 

17.01.2024

 

8,26% betrug die von der Statistik Austria verlautbarte Jahresinflation in Österreich von Dezember 2022 bis November 2023. In der zweiten Jahreshälfte zeigte sich zwar ein Abwärtstrend, jedoch war die Inflation noch fast drei Mal so hoch wie das von der EZB angestrebte Ziel von 2% konstanter Jahresinflation. Klares Ziel der Landarbeiterkammer Salzburg und der Gewerkschaft PRO-GE war es also auch dieses Jahr die Kollektivverträge nicht unter der Inflationsrate abzuschließen. Nur durch adäquate Abschlüsse kann ein schleichender Wohlstandsverlust langfristig verhindert werden weshalb auch bei den diesjährigen Verhandlungen auf Einmalzahlungen zugunsten nachhaltiger Lohnerhöhungen verzichtet wurde.

“Bei den diesjährigen Verhandlungen ist es uns gelungen eine nachhaltige Erhöhung der Kollektivvertragslöhne über der Inflationsrate für unsere Mitglieder zu erreichen. Die letzten Jahre waren für uns alle herausfordernd und deshalb freut es mich umso mehr, dass ein für beide Seiten verträglicher Abschluss zustande gekommen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Verhandlungspartnern für die konstruktiven Verhandlungen bedanken. “, resümiert Präsident Johann König die diesjährigen Verhandlungen.

 

Die Verhandlungsergebnisse im Überblick:

 

Gärtner Kollektivvertrag:

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 8,3%

Geltungsbeginn 01. Jänner, Laufzeit 12 Monate

 

Land- und Forstwirtschaftlicher Kollektivvertrag:

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 8,4%

Erhöhung der Schmutzzulage auf € 38

Geltungsbeginn 01. Jänner, Laufzeit 12 Monate

 

Maschinenring Kollektivvertrag:

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 8,4%

Geltungsbeginn 01. Jänner, Laufzeit 12 Monate

 

Mantelvertrag für Forstarbeiter:Innen in der Privatwirtschaft:

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuellen Schlägerung um 8,8%

Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,7%

Geltungsbeginn 01. Jänner, Laufzeit 12 Monate

 

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