AKTUELLES

LANDARBEITERKAMMER FÜR SALZBURG

 

Steuerbefreiung von Corona-Prämien bis EUR 3.000

20.12.2021

 

Die Landarbeiterkammern begrüßen den aktuellen Beschluss der Bundesregierung, die Steuerfreiheit bei Bonuszahlungen für Mitarbeiter nun auch auf das Jahr 2021 auszudehnen. „Gerade in der Land- und Forstwirtschaft wird schon seit vielen Jahren mit Prämien und Bonuszahlungen für Mitarbeiter gearbeitet. Umso mehr freut es uns, dass es nun auch für das Jahr 2021 möglich ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten Prämien bis zu EUR 3.000 steuerfrei auszahlen können“, freut sich ÖLAKT-Vorsitzender Präsident Andreas Freistetter.

 

„Die bäuerlichen Betriebe und ihre Mitarbeiter sind die stillen Helden, auf die man in der aktuellen Krise nicht vergessen darf. Gerade den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf den Feldern und in den Produktionshallen tagtäglich im Einsatz sind, um die Versorgung unserer Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln zu garantieren, wird mit dieser Regelung jene Wertschätzung entgegengebracht, die sie verdienen“, betont Tirols LAK-Präsident Andreas Gleirscher.

 

„Als Landarbeiterkammern haben wir uns schon früh dafür eingesetzt, dass die Leistungen jener Berufsgruppen, die während der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind, auch entsprechend honoriert werden. Vom jetzigen Beschluss der Steuerfreiheit für Prämien werden viele unserer Mitglieder profitieren, vor allem auch, weil die Auszahlung der Prämien bis Februar 2022 vorgenommen kann“, zeigt sich Steiermarks LAK-Präsident Eduard Zentner zufrieden.