BUNDESFORSTE ARBEITER KOLLEKTIVVERTRAG 2023

GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2025

 

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeiterinnen und Arbeiter (einschließlich der Lehrlinge) der ÖBf AG.

 

Die Anlage C lautet:

 

Lohntafel

Personenkreis

monatliche Löhne

Lehrlinge:

1.     Lehrjahr:

2.     Lehrjahr:

Ab Beginn des 3. Lehrjahres:

 

Bei Lehrlingen im Sinne von § 80 des LuFDRG, die zum Forstfacharbeiter ausgebildet werden, tritt anstelle dieses Betrages ab Beginn des 3. Lehrjahres der Betrag von

 

€ 1.490,00

€ 1.820,00

€ 2.110,00

 

 

 

€ 2.570,00

 

 

Funktionsgruppe 1:

 

€ 2.318,29

Funktionsgruppe 2:

 

€ 2.966,36

Funktionsgruppe 3 -

      Funktionsstufe 1:

 

 

€ 3.529,14

Funktionsgruppe 3 -

      Funktionsstufe 2:

 

 

€ 3.874,30

Funktionsgruppe 3 -

      Funktionsstufe 3:

 

 

€ 4.091,92

Funktionsgruppe 4:

€ 4.273,52

 

 

Download Bundesforste Kollektivvertrag 2025