MANTELVERTRAG FÜR FORSTARBEITER IN DER PRIVATWIRTSCHAFT 2024

GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2024

 

Der Kollektivvertrag wird vereinbart:

 

Räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg

 

Fachlich: für alle Dienstnehmer und Dienstgeber in Betrieben der forstwirtschaftlichen Produktion, ihrer Nebenbetriebe, soweit diese in der Hauptsache die Verarbeitung der eigenen Erzeugnisse zum Gegenstand haben, ihre Hilfsbetriebe, die der Herstellung und Instandhaltung der forstwirtschaftlichen Betriebsmittel für den eigenen Bedarf dienen, der forstwirtschaftlichen Betriebe von gewerblichen Unternehmungen, Schulen, Anstalten, Institutionen ., die zur Zeit des Abschlusses des Kollektivvertrages Mitglieder der an ihm beteiligten Körperschaften waren oder später werden, ferner für Dienstgeber, auf die der Betrieb eines der oben genannten Betriebe übergeht. Auf bäuerliche Betriebe im Sinne der Bestimmungen der jeweiligen Landarbeitsordnungen ist dieser Kollektivvertrag nicht anzuwenden.

 

Persönlich: für alle Dienstnehmer, auf die das Landarbeitsgesetz 2021 zur Gänze Anwendung findet.

 

Gültig ab 01. Jänner 2024 unter dem Vorbehalt der rechtmäßigen Unterzeichnung.

 

Die Anlage I lautet:

 

Lohntafel für Forstarbeiter und Sonderlöhne

Stundenlohn

Lehrlinge:

1.     Lehrjahr:

2.     Lehrjahr:

3.     Lehrjahr:

 

€ 8,17

€ 9,97

€ 11,75

 

 

Ferialarbeiter:

 

€ 9,07

Hilfsarbeiter:

 

€ 12,16

Angelernte Forstarbeiter:

 

€ 12,87

Forstgartenfacharbeiter mit Prüfung:

 

€ 13,20

Vorarbeiter ohne Forstgartenfacharbeiterprüfung:

 

€ 13,26

Vorarbeiter mit Forstgartenfacharbeiterprüfung:

 

€ 13,67

Vorarbeiter ohne Forstfacharbeiterprüfung; Forstfacharbeiter mit Prüfung; Forstarbeiter, die Professionistenarbeit verrichten, für die Dauer dieser Verwendung; Lastkraftwagen- und Traktorfahrer sowie Maschinisten

 

 

 

 

€ 14,66

Vorarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung; gelernte Professionisten, wie z. B. Maurer, Mechaniker etc.

 

 

€ 15,10

Forstwirtschaftsmeister

€ 15,55

 

 

Die Anlage II lautet:

 

Lohntafel für Sägearbeiter

Stundenlohn

III/5-6 Hilfsarbeiter

 

€ 12,46

III/4 angelernte Arbeiter an Holzbearbeitungsmaschinen

 

€ 13,11

III/1 Spezialfacharbeiter, Gatterist

€ 15,11

 

 

Download Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft 2022

 

Der Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft 2024 ist nach rechtmäßiger Unterzeichnung zum Download verfügbar.