GÄRTNER KOLLEKTIVVERTRAG 2024

GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2024

 

 

Für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Lande Salzburg gültig ab 01. Jänner 2024.

 

Die Anlage I lautet:

 

Lohntafel

 

Stundenlohn brutto

Lohngruppe 1:

Obergärtner, Meister im Gartenbau

€ 14,58

 

 

 

Lohngruppe 2:

Facharbeiter im Gartenbau, Floristikfacharbeiter

nach dem 2. Facharbeiterjahr

vom 1. bis 2. Facharbeiterjahr

 

€ 11,87

€ 11,08

 

 

 

Lohngruppe 3:

Gartenarbeiter; ungelernte Blumenverkäufer und -binder

€ 10,51

 

 

 

Lohngruppe 4:

Lehrlinge

Monatslohn brutto

 

im 1. Lehrjahr

im 2. Lehrjahr

im 3. Lehrjahr

€ 812,25

€ 920,55

€ 1.083,00

 

 

Bei Arbeiten nach § 19 Abs. 1 ist ein Zuschlag von 50 Prozent zum Stundenlohn zu zahlen.

 

Wird ein Monatslohn vereinbart, so beträgt der Stundenteiler zur Errechnung des Stundenlohnes für die regelmäßige Wochenarbeitszeit 173.

 

Bestehende Überzahlungen der kollektivvertraglichen Löhne bzw. der Lehrlingseinkommen bleiben in ihrer euro/centmäßigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Löhnen bzw. der Lehrlingseinkommen aufrecht.

 

Praktikanten, die im Rahmen ihres Lehrplanes bzw. der Studienordnung eine vorgesehene praktische Tätigkeit absolvieren, erhalten eine monatliche Praktikantenentschädigung in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr. Die übrigen Bestimmungen des Kollektivvertrages finden auf sie keine Anwendung.

 

Download Kollektivvertrag Erwerbsgärtner 2024