GÄRTNER KOLLEKTIVVERTRAG 2025
GÜLTIG AB 01. JÄNNER 2025
Für Arbeiter und Arbeiterinnen in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Lande Salzburg gültig ab 01. Jänner 2025.
Die Anlage I lautet:
Lohntafel |
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Stundenlohn brutto |
Lohngruppe 1: |
Obergärtner, Meister im Gartenbau |
€ 15,03 |
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Lohngruppe 2: |
Facharbeiter im Gartenbau, Floristikfacharbeiter nach dem 2. Facharbeiterjahr vom 1. bis 2. Facharbeiterjahr |
€ 12,24 € 11,42 |
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Lohngruppe 3: |
Gartenarbeiter; ungelernte Blumenverkäufer und -binder |
€ 10,84 |
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Lohngruppe 4: |
Lehrlinge |
Monatslohn brutto |
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im 1. Lehrjahr im 2. Lehrjahr im 3. Lehrjahr |
€ 840,68 € 952,77 € 1.120,91 |
Bei Arbeiten nach § 19 Abs. 1 ist ein Zuschlag von 50 Prozent zum Stundenlohn zu zahlen.
Wird ein Monatslohn vereinbart, so beträgt der Stundenteiler zur Errechnung des Stundenlohnes für die regelmäßige Wochenarbeitszeit 173.
Bestehende Überzahlungen der kollektivvertraglichen Löhne bzw. der Lehrlingseinkommen bleiben in ihrer euro/centmäßigen Höhe gegenüber den erhöhten kollektivvertraglichen Löhnen bzw. der Lehrlingseinkommen aufrecht.
Praktikanten, die im Rahmen ihres Lehrplanes bzw. der Studienordnung eine vorgesehene praktische Tätigkeit absolvieren, erhalten eine monatliche Praktikantenentschädigung in der Höhe der Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr. Die übrigen Bestimmungen des Kollektivvertrages finden auf sie keine Anwendung.